Partnerschaftsbonus: die Stunden sind die Bedingung, nicht die Absicht
Bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden Elternteil — aber nur, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Wird die Spanne verlassen, entfällt der Bonus rückwirkend.
Die Bedingung im Klartext
- Beide Eltern müssen arbeiten — nicht nur einer.
- Gleichzeitig, in denselben Lebensmonaten des Kindes.
- 24 bis 32 Wochenstunden je Elternteil, im Monatsdurchschnitt.
- Für zwei bis vier Monate, die frei gewählt, aber zusammenhängend genommen werden.
Die Spanne ist beidseitig hart. Wer 33 Stunden arbeitet, verliert den Bonus genauso wie jemand mit 23 Stunden. Und da beide Eltern die Bedingung erfüllen müssen, reißt schon einer von beiden den Bonus für beide ein.
Warum das rückwirkend teuer wird
Der Partnerschaftsbonus wird gezahlt, bevor endgültig feststeht, ob die Stunden eingehalten wurden. Stellt sich später heraus, dass die Spanne in einem Monat verlassen wurde, entfällt der Bonus für diesen Monat — und die bereits ausgezahlten Beträge werden zurückgefordert. Nicht nur der eigene: auch die des Partners, weil die Bedingung nur gemeinsam erfüllt werden kann.
Das ist der Grund, warum die Stunden beim Antrag angegeben und im Zweifel nachgewiesen werden müssen.
Was als Nachweis dient
- Angestellte: eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die vereinbarte Wochenarbeitszeit im jeweiligen Zeitraum. Ein geänderter Arbeitsvertrag oder ein Zusatz dazu ist der sauberste Beleg.
- Überstunden sind ein Risiko. Maßgeblich ist der Durchschnitt im Lebensmonat des Kindes. Wer bei 32 Stunden vereinbart und regelmäßig darüber liegt, sollte tiefer ansetzen — 28 oder 30 Stunden geben Luft.
- Selbständige: die Stunden werden glaubhaft gemacht, etwa über Aufzeichnungen der Arbeitszeit. Hier lohnt eine Rückfrage bei der Elterngeldstelle vorab.
- Urlaub und Krankheit unterbrechen die Bedingung nicht — maßgeblich bleibt die vereinbarte Arbeitszeit.
Was der Bonus wert ist
Gezahlt wird ElterngeldPlus, also höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes. Weil während der Bonusmonate Teilzeit-Einkommen fließt, wird nicht der volle halbe Betrag ausgezahlt, sondern aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem in Teilzeit gerechnet — gedeckelt auf die Hälfte.
Vier Bonusmonate für beide Eltern ergeben in einem mittleren Fall dennoch schnell einen vierstelligen Betrag, für den sonst nichts weiter nötig ist, als die Stunden bewusst in die Spanne zu legen.
Bonus für meinen Fall berechnen